1. Geltungsbereich des Verhaltenskodex
2. Einrichtung der für die Überwachung zuständigen Aufsichtsstelle
3. Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Beteiligten
4. Umwelt und nachhaltige Entwicklung
5. Durchführung der Geschäfte
6. Werbung und Beziehungen zu den Medien
7. Meldung von Verstößen gegen den Verhaltenskodex
8. Kommunikation und Verbreitung des Verhaltenskodex
9. Verstöße gegen den Verhaltenskodex
Bereits 1947 begannen die Brüder Erminio und Remo Corghi, mit dem Bau von Funkgeräten und der Erfindung eines besonderen Lockgeräts für die Jagd mittels eines Drahtrekorder ihre unternehmerischen Fähigkeiten und ihr Talent zu nutzen. 1954, sechs Jahre später, wurde die Firma Corghi Elettromeccanica gegründet. Das Logo mit der Nachtigall, das seit dieser Zeit das Emblem des Unternehmens ist, begann, sich einen Namen zu machen.
Der Betrieb entwickelte sein Know-how in puncto Mechanik in einem umfangreichen Einsatzbereich: Spannungsstabilisatoren für Fernsehgeräte, landwirtschaftliche Maschinen, Haushaltsgeräte, mechanische Betriebsmittel und Ausrüstungen für die Textilindustrie.
1960 brach der Automobilboom aus, für den die Corghi-Brüder gewappnet waren. Sie erfanden und patentierten die erste Reifenmontiermaschine der Welt. Diese trug den Namen „Artiglio" (dt. Klaue) und war genau das richtige Produkt, um den Markt zu erobern. Die Firma startete zu einem Höhenflug, der bis heute andauert. Heute ist Corghi absoluter Spitzenreiter auf dem italienischen Markt und weltweit führend im Bereich Kfz-Werkstattausrüstungen.
Die Vision des Unternehmens ist gleichbedeutend mit dem Wunsch, im Bereich Planung, Herstellung, Vertrieb und Service von Geräten für Reifenhändler und Werkstätten weltweit die Nummer eins zu sein und eine komplette Palette qualitativ exzellenter, innovativer und wettbewerbsfähiger Produkte in allen Marktsegmenten und allen wichtigen Regionen zu bieten.
Dieser Verhaltenskodex enthält die grundlegenden Prinzipien, die die Unternehmenspolitik zum Ausdruck bringen und an denen sich das Verhalten der Verwaltungsrats- und Vorstandsmitglieder, der Geschäftsleitung und des Managements sowie jedes einzelnen internen und externen Mitarbeiters oder Lieferanten (Personal) der Gesellschaft zu orientieren hat.
Unbedingte Voraussetzung für die in diesem Dokument enthaltenen Regeln sind die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen sowie die Umsetzung ethisch korrekter und gerechter Verhaltensweisen seitens allen Personals sowie all derjenigen, die in irgendeiner Hinsicht auch nur gelegentlich für die Gesellschaft tätig sind, in Anbetracht des Inhalts der ital. gesetzesv. Rechtsverordnung Nr. 231/2001.
Mit dieser Verordnung wurde in die italienische Rechtsordnung eine neue, fast strafrechtliche Art der Haftung seitens der Unternehmen eingeführt, sofern Straftaten in ihrem Interesse oder zu ihrem Vorteil begangen werden.
Die Verordnung enthält zudem besonders strenge Sanktionen gegen die verurteilte Gesellschaft, schreibt aber auch vor, dass der Verhaltenskodex im Rahmen eines effektiven Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodells den Unternehmen starken Schutz bieten kann.
Nexion S.p.A. hat beschlossen, ein solches Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell aufzustellen.
Dies beinhaltete die Überarbeitung der betriebsinternen Organisationsabläufe und -prozesse, ausgehend von den am meisten gefährdeten Bereichen, sowie die Einrichtung einer Aufsichtsstelle, die die Aufgabe hat, für die Umsetzung dieses Verhaltenskodex sowie dessen Kontrolle und Überwachung zu sorgen. Die Einhaltung des Kodex ist ein wesentlicher Bestandteil der von allem Personal (Verwaltungsrat- und Aufsichtsratsmitgliedern, Managern, Führungskräften, internen/externen Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden) der Gesellschaft übernommenen vertraglichen Verpflichtungen.
Dieser Verhaltenskodex repräsentiert einen Maßstab für alle, die in den unterschiedlichen Funktionen von Nexion S.p.A. tätig sind und ihr Verhalten nach den Grundsätzen der Loyalität und Aufrichtigkeit gestalten müssen.
Dieser Verhaltenskodex wird vom Dokument „Mission, Vision e valori di Minio srl" (dt. Mission, Vision und Werte die Minio srl) inspiriert.
INTEGRITÄT UND ETHIK | Korrektheit, Aufrichtigkeit und Unparteilichkeit sind die Grundlage unseres Verhaltens, sowohl intern als auch extern. |
AUFWERTUNG DER EINZELNEN MITARBEITER | Wir sind in der Lage, offen und informell zu kommunizieren und zuzuhören, wir sind flexibel und halten uns an die Regeln. |
TRANSPARENZ | Wir sind in der Lage, offen und informell zu kommunizieren und zuzuhören, wir sind flexibel und halten uns an die Regeln. |
INNOVATION | Wir möchten unseren Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern innovative Produkt-, Prozess- und Servicelösungen bieten. |
ÜBERTRAGUNG VON VERANTWORTUNG | Jeder von uns gibt stets sein Bestes, um seinen Beitrag zum Erfolg des Unternehmens zu liefern, angetrieben von der Leidenschaft für die eigene Arbeit und weil wir der Substanz den Vorzug vor der Form geben. |
ZUGEHÖRIGKEIT | Wir sind stolz auf unsere Geschichte und darauf, in einer Gruppe tätig zu sein, deren Ziel es ist, Umwelt und Menschen zu respektieren und im Dienst der Kunden zu handeln. |
SCHNELLE REAKTIONSFÄHIGKEIT | Wir sind uns bewusst, dass unsere Gruppe in der Lage sein muss, sich einer sich immer schneller verändernden Welt anzupassen. |
EINSATZBEREITSCHAFT | Wenn es notwendig ist, können wir Opfer bringen, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen. |
RENTABILITÄT | Wir vertreten die Auffassung, dass die Rentabilität des Unternehmens die Grundlage für seine und unsere zukünftige Entwicklung ist. |
1) Jeder Beteiligte (siehe obige Definition) hat bei der Ausübung seiner Aufgaben die Grundsätze korrekten Verhaltens, des guten Glaubens, der Transparenz, Treue und Loyalität sowohl gegenüber den Kolleginnen und Kollegen als auch gegenüber Dritten, mit denen er Beziehungen pflegt, einzuhalten.
2) Beteiligten dürfen weder Geld, noch Güter, Dienstleistungen oder sonstige Vorteile irgendeiner Art weder im Namen oder auf Rechnung der Gesellschaft noch aus eigenem Antrieb Mitarbeitern von Unternehmen, Gesellschaften oder Körperschaften bzw. von diesen in Anspruch genommenen Personen anbieten, um irgendeine Handlung oder Tatsache im Interesse der Gesellschaft zu veranlassen, zu vergüten, zu verhindern oder in jedem Fall zu beeinflussen.
3) Beteiligten dürfen von Lieferanten oder Kunden in Verbindung mit ihrer Tätigkeit, ihrer Person oder in jedem Fall mit der Tätigkeit der Gesellschaft weder Geld noch Güter, Dienstleistungen oder sonst irgendwelche Vorteile verlangen oder akzeptieren.
4) Die Vorschriften gemäß den Punkten 2 und 3 gelten im Rahmen von Beziehungen zu privaten und öffentlichen Personen, Gesellschaften oder Körperschaften sowohl in Italien als auch in anderen Ländern.
5) Abweichend von den Vorschriften gemäß den Punkten 2 und 3 sind kleine Geschenke oder Aufmerksamkeiten zulässig, vorausgesetzt, diese entsprechen den örtlichen Gepflogenheiten und sind nicht gesetzlich verboten. Diese Abweichungen müssen ausdrücklich von der Aufsichtsstelle genehmigt werden.
6) Kein Mitglied des Personals ist befugt, auf Rechnung der Gesellschaft irgendwelche Finanzierungen oder Beihilfen für Parteien, Organisationen oder politische Kandidaten auszuzahlen.
7) In Durchführung der genannten Verpflichtungen im Rahmen der Treue und Loyalität hat sich jeder Beteiligte aller Tätigkeiten zu enthalten, die darauf ausgerichtet sind, Interessen zu verfolgen, die mit denen der Gesellschaft in Konflikt stehen.
8) Die Beteiligten dürfen keine vertraulichen Hinweise oder Informationen, die die Unternehmenstätigkeit betreffen, verbreiten oder zum eigenen Vorteil oder dem Dritter verwenden. Dies gilt insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass die Vertraulichkeit der Kundenbelange als grundlegendes Unternehmenskapital gilt.
9) Die gemäß den Punkten 2, 3, 6, 7 und 8 verbotenen Tätigkeiten dürfen nicht einmal indirekt ausgeführt werden (zum Beispiel durch Berater, Familienangehörige oder Vermittler).
Verboten sind zudem alle Tätigkeiten, die in irgendeiner Form (zum Beispiel Sponsoring, Beauftragungen, Beratungen, Werbung) denselben Zweck wie die verbotenen Tätigkeiten gemäß den Punkten 2, 3, 6, 7 und 8 verfolgen.
10) Jeder Beteiligte, der aufgefordert wird, Tätigkeiten durchzuführen, die gegen die Verbote gemäß den Punkten 2, 3, 6, 7 und 8 verstoßen, oder Kenntnis über solche Tätigkeiten erlangt, hat das Spitzenmanagement der Gesellschaft, in dem er seine Tätigkeit ausübt, oder die Aufsichtsstelle unverzüglich zu informieren.
Nexion S.p.A. hält sich an den unverzichtbaren Grundsatz, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen in allen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, zu beachten.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft müssen sich verpflichten, die in allen Ländern, in denen diese tätig ist, geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften einzuhalten.
Diese Verpflichtung gilt auch für Berater, Lieferanten und Kunden sowie für alle Personen, die in irgendeiner Hinsicht Beziehungen zur Gesellschaft unterhalten: Diese nimmt keine Beziehungen mit Personen auf, die sich nicht an diesen Grundsatz zu halten beabsichtigen, und führt mit solchen Personen keine Beziehungen weiter.11) Das Personal darf keine gesetzlich verbotenen Verhaltensweisen an den Tag legen, an diesen mitwirken oder diese veranlassen. Dies gilt insbesondere für solche, die die Tatbestände der Straftaten gemäß Art. 25-ter der ital. gesetzesv. Rechtsverordnung Nr. 231/2001 darstellen.
Falsche Mitteilungen der Gesellschaft zum Schaden der Gesellschafter oder der Gläubiger (Art. 2622 Absatz. 1 und 3 ital. BGB)
Wahrheitswidrige Aussagen in Berichten und in Mitteilungen der Prüfungsgesellschaften (Art. 2624 Abs. 1 und 2 ital. BGB)
Rechtswidrige Verteilung von Gewinnen oder von Rücklagen (Art. 2627 ital. BGB)
Rechtswidrige Geschäfte mit Aktien oder Anteilen der Gesellschaft (Art. 2628 ital. BGB)
Indebita ripartizione dei beni sociali da parte di liquidatori (art. 2633 c.c.)
Rechtswidrige Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung (Art. 2636 ital. BGB)Behinderung der Tätigkeiten der Aufsichtsbehörden (Art. 2638 Abs. 1 und 2 ital. BGB)
Das Personal darf keine Verhaltensweisen an den Tag legen, an diesen mitwirken oder diese veranlassen, die zwar an sich keinen der genannten Tatbestände zustande kommen lassen, es jedoch potenziell könnten, oder die das Begehen dieser Straftaten begünstigen.
Das ganze Unternehmen muss sich sowohl auf der Führungs- als auch der operativen Ebene an diese Grundsätze halten, insbesondere wenn Entscheidungen zu treffen sind, und später, wenn diese umgesetzt werden müssen.
13) Bei der Ausführung der Tätigkeit hat das Personal jegliche Interessenskonflikte zu vermeiden, d. h. alle Tätigkeiten, bei denen ein Interesse verfolgt wird, das nicht dem des Unternehmens entspricht oder anhand dessen der Vertreter des Unternehmens sich einen persänlichen Vorteil auf eigene Rechnung oder auf Rechnung von Dritten hinsichtlich Geschäftschancen des Unternehmens verschafft.
Beteiligten, die der Meinung sind, sich gegenüber der Gesellschaft in einem Interessenskonflikt zu befinden, haben dies unverzüglich dem Spitzenmanagement der Gesellschaft, in der sie ihre Tätigkeit ausüben, oder der Aufsichtsstelle zu melden, wobei die einschlägigen Vorschriften des Verhaltenskodex unbeschadet bleiben.
14) Das Personal und sonstigen Personen oder Unternehmen, die die objektive Mäglichkeit haben, die Entscheidungen des Unternehmens zu beeinflussen, müssen es absolut vermeiden, ihre Stellung auch nur implizit zu nutzen, um Entscheidungen zu ihren Gunsten oder zu Gunsten von Verwandten, Freunden und Bekannten aus rein persänlichen Zwecken zu beeinflussen, unabhängig davon, welcher Art diese sind.
15) Für alle Aspekte, die nicht ausdrücklich in den vorherigen Artikeln genannt sind, wird auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verwiesen.
1. Geltungsbereich des Verhaltenskodex
2. Einrichtung der für die Überwachung zuständigen Aufsichtsstelle
3. Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Beteiligten
Nexion S.p.A. wendet die in diesem Kodex enthaltenen Grundsätze auf die Beziehungen zu den Beteiligten an. Unter diesen sind die Personen zu verstehen, die in Kontakt mit der Gesellschaft treten und selbstständige Interessen vertreten, die zu schützen und aufzuwerten sind. Zu dieser Kategorie gehören Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden, die Gemeinschaft und der Markt. Bei den Beziehungen zu den Aktionären verpflichtet sich Nexion S.p.A., den unterschiedlichen Aktionärskategorien gleiche Bedingungen zu garantieren und unterschiedliche Behandlungen zu vermeiden. Bei der Ausübung der Unternehmenstätigkeit misst Nexion S.p.A. den internen und externen Mitarbeitern eine primäre Rolle bei und fördert die Schaffung von Beziehungen, die auf gegenseitigem Vertrauen, Loyalität, Chancengleichheit sowie der Aufwertung der Professionalität jedes Einzelnen basieren. Nexion S.p.A. schützt die Rechte der Arbeitnehmer, insbesondere was die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz betrifft. Bei den Beziehungen zu den Kunden vermarktet Nexion S.p.A. qualitativ hochwertige Produkte, die den Marktanforderungen gerecht werden, um die Kundenbedürfnisse auf qualifizierte und kompetente Weise zufriedenzustellen. Um zur Weiterentwicklung des sozialen Umfelds beizutragen, wertet Nexion S.p.A. Individuen, die Forschung und die Innovation sowie das soziale, bildungsbezogene und kulturelle Wachstum auf und garantiert vollständige Kooperation und Transparenz bei den Beziehungen zu den innerstaatlichen und internationalen öffentlichen Behörden. Nexion S.p.A. fördert die Entwicklung der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes. Aus diesem Grund befürwortet Nexion S.p.A. den Einsatz umweltfreundlicher Herstellungssysteme, auch wenn dies nicht von den einschlägigen Normen vorgeschrieben ist, um die Umweltbelastung durch die Produktionstätigkeit zu beschränken, vorausgesetzt, dieses Ziel ist in finanzieller und operativer Hinsicht vertretbar. Korrekte und transparente Informationen sind ein Muss: Nexion S.p.A. ist sich der Bedeutung dessen vor allem gegenüber den Beteiligten, Dritten und dem Markt bewusst. Die dem Markt und den Investoren mitgeteilten Informationen richten sich nach den Grundsätzen der Richtigkeit und Deutlichkeit. Nexion S.p.A. engagiert sich für eine möglichst transparente Kommunikation, sowohl bei den Werbekampagnen als auch in den Handbüchern und den sonstigen Kommunikationsinstrumenten (einschließlich Produktetiketten, Broschüren und praktischer Anleitungen) und enthält sich jeglicher Kommunikation, die nicht transparent, ethisch und korrekt ist.
Bei den Geschäftsbeziehungen von Nexion S.p.A. müssen sich die internen und externen Mitarbeiter der Gesellschaft an die in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Werte halten.
Bei Interessenskonflikten haben die Mitarbeiter zu berücksichtigen, dass die auf Rechnung der Gesellschaft getroffenen unternehmerischen Entscheidungen dem besten Interesse der Gesellschaft dienen müssen.
Aus diesem Grund sind die Mitarbeiter und sonstigen Betroffenen dieses Kodex verpflichtet, Konflikte zwischen den Interessen der Gesellschaft und den eigenen Interessen bei den Gesellschaftsbeziehungen zu Lieferanten, Kunden, Konkurrenten usw. sowie alle möglichen Situationen, in denen ein persönliches Interesse die Entscheidungen der Gesellschaft beeinflussen könnte, zu vermeiden.
Das Bestehen etwaiger Interessenskonflikte muss dem eigenen Vorgesetzten unverzüglich gemeldet werden. Um solche Situationen zu vermeiden, ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, der Personalleitung eine bestehende berufliche Tätigkeit mit anderen Personen oder das Bestehen von wirtschaftlich-finanziellen Interessen zu melden, die theoretisch sein Verhalten im Rahmen der für die Gesellschaft durchgeführten beruflichen Tätigkeit gegenüber bestimmten Dritten beeinflussen können.
6. Werbung und Beziehungen zu den Medien
Bei betriebsinternen und externen Kommunikationen und Beziehungen fordert Nexion S.p.A. Deutlichkeit, Korrektheit und Transparenz. Die Inhalte können von der für Kommunikation nach außen verantwortlichen Person oder von einer entsprechend bevollmächtigten Stelle mittels Pressemitteilungen, Präsentationen oder in sonst einer genehmigten Form verbreitet werden.
Gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden oder dem Markt dürfen Informationen ausschließlich von eigens von der Gesellschaft beauftragten Mitarbeitern präsentiert werden. Die Angaben müssen deutlich sein und unmittelbar verständlich präsentiert werden.
Vertrauliche Informationen dürfen Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, es sei denn mit einer vorherigen Genehmigung der zuständigen Gesellschaftsorgane.
Bei der Erstellung von Werbekampagnen und bei der öffentlichen Verbreitung von Informationen über vom Unternehmen hergestellte Güter hat Nexion S.p.A. sicherzustellen, dass die verbreiteten Daten korrekt sind und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gerecht werden. Die Gesellschaft verhindert die Veröffentlichung von irreführenden und nicht der Wahrheit entsprechenden Informationen.
7. Meldung von Verstößen gegen den Verhaltenskodex
Nexion S.p.A. stellt die E-Mail-Adresse odv@corghi.com für etwaige Meldungen über Verstöße gegen den Verhaltenskodex zur Verfügung, die der für die Aufsicht bezüglich der Umsetzung des Kodex zuständigen Stelle zu übermitteln sind. Diese Stelle hat die Aufgabe,
- die Meldung eingehend zu prüfen und die meldende Person sowie die für den Verstoß verantwortliche Person eventuell anzuhören;
- so zu handeln, dass die meldenden Personen vor jeglicher Art der Erpressung (darunter zu verstehen sind alle Handlungen, die auch nur „den Verdacht erwecken, diskriminierend oder benachteiligend“ zu sein) geschützt wird;
- die Geheimhaltung der Identität der meldenden Person, vorbehaltlich der gesetzlichen Verpflichtungen, zu gewährleisten;
- bei einem festgestellten Verstoß gegen den Verhaltenskodex die Meldung und die eventuell als erforderlich erachteten Empfehlungen je nach Schwere des Verstoßes an das Spitzenmanagement oder die betroffenen Funktionen weiterzuleiten.
Die zuständigen Stellen definieren die zu treffenden Maßnahmen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und dem von der Gesellschaft umgesetzten Sanktionssystem, sorgen für die Verhängung sowie die Berichterstattung an die Aufsichtsstelle.
Die Aufsichtsstelle hat die Aufgabe, die vom Personal begangenen Verstöße den Personen im Unternehmen zu melden, die für die Verhängung der Sanktionen zuständig sind, und dabei angemessene Disziplinarmaßnahmen vorzuschlagen.
8. Kommunikation und Verbreitung des Verhaltenskodex
9. Verstöße gegen den Verhaltenskodex
Zu den Pflichten, die im Rahmen der Durchführung des Arbeitsverhältnisses einzuhalten sind, gehören die in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Bestimmungen.
Der Verstoß gegen diese Bestimmungen (sowie gegen die im Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell enthaltenen Vorschriften) kann als Verstoß gegen die gemäß dem Arbeitsvertrag geforderten Verpflichtungen eingestuft und als Disziplinarvergehen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geahndet werden.
Die in diesem Kodex enthaltenen Vorschriften sind auch gegenüber Dritten, die Beziehungen zur Gesellschaft unterhalten (z. B. Lieferanten, Vertreter usw.), verbindlich.
Der Verstoß gegen den Kodex seitens dieser Personen kann als vertragliche Nichterfüllung betrachtet werden und gilt als solche als Rechtfertigung für die Aufhebung von mit Nexion S.p.A. bestehenden Verträgen.